1. Der Anwalt – rechtliche Prüfung
Der Rechtsanwalt prüft, ob der Darlehensvertrag widerrufen werden kann.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte rechtlich bewertet:
Form und Inhalt der Widerrufsbelehrung (§§ 355, 356 BGB)
Vertragsstruktur (ob es sich um ein Verbraucher- oder Immobiliardarlehen handelt)
Fristenlauf und mögliche Hemmungs- oder Neubeginnstatbestände
Urteile des BGH (z. B. XI ZR 72/15, XI ZR 309/16) und deren Anwendung auf den konkreten Fall
Der Anwalt entscheidet, ob der Widerruf rechtlich zulässig und durchsetzbar ist.
2. Der Kreditsachverständige – wirtschaftliche & rechnerische Prüfung
Nach der rechtlichen Einschätzung übernimmt der Kreditsachverständige die wirtschaftliche Aufarbeitung.
Er berechnet:
- die Zinsentwicklung des ursprünglichen Darlehens
- die Zinsschäden und Rückforderungsansprüche
- ggf. die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung
- den wirtschaftlichen Vorteil eines erfolgreichen Widerrufs
Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben des Anwalts und bildet die Grundlage für das Gutachten oder die Vergleichsverhandlung mit der Bank.